Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck davon, wie konform Sie mit NIS2 sind.

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Schulungspflicht

Erhalten die LeitungsorganeDieser übergreifende Begriff bezieht sich auf die verschiedenen organisatorischen Führungseinheiten, einschließlich Holdinggesellschaften oder Geschäftsführungsabteilungen. Gemäß Artikel 32, §6, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die natürlichen Personen, die für eine wesentliche Einheit verantwortlich sind oder als deren gesetzlicher Vertreter handeln, die Befugnis haben, die Einhaltung der NIS2-Richtlinie zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass diese natürlichen Personen für die Verletzung ihrer Pflichten, die Einhaltung dieser Richtlinie zu gewährleisten, haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus müssen gemäß Artikel 20 Absatz 2 die Mitglieder der Leitungsorgane wesentlicher und bedeutender Einrichtungen an Schulungen zur Ermittlung von Risiken und zur Bewertung von Praktiken des Cybersicherheitsrisikomanagements teilnehmen. Den wesentlichen und bedeutenden Unternehmen wird empfohlen, ihren Mitarbeitern regelmäßig ähnliche Schulungen anzubieten. Schulungen, die ihnen ermöglichen, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um Cybersicherheitsrisiken zu identifizieren und deren Auswirkungen auf die von der Organisation bereitgestellten Dienstleistungen zu bewerten?

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